Dieser Nutzungsvertrag wird auf nicht-exklusiver Basis zwischen PLS - Property Listing Service* (im Folgenden PLS genannt) und dem registrierten Nutzer (im Folgenden AGENTUR genannt) zu den folgenden Bedingungen geschlossen:

1. AGENTUR

AGENTUR ist jede natürliche oder juristische Person, die im Immobiliensektor tätig ist und Zugang zu den von PLS angebotenen Immobilienprodukten beantragt. PLS behält sich das Recht vor, zu überprüfen, ob der Bewerber ein Immobilienmakler ist und den Zugang zu verweigern, wenn dies nicht der Fall ist.

2. MAKLER:

Ein Makler ist jede natürliche oder juristische Person, die als Bevollmächtigter im Namen der AGENTUR handelt und einen potenziellen Kunden, eine natürliche Person oder einen gesetzlichen Vertreter einer natürlichen oder juristischen Person, welche die von PLS der AGENTUR angebotenen Immobilienprodukte besichtigen und erwerben.

3. NUTZUNGSRECHTE:

PLS räumt der AGENTUR ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die audiovisuellen und textlichen Inhalte zur Bewerbung eines bestimmten von PLS angebotenen Immobilienprodukts weltweit zu nutzen und zu vervielfältigen.

Es ist nicht gestattet, die Inhalte anders zu nutzen, als ausdrücklich angegeben. Insbesondere ist es untersagt, die Inhalte oder Teile der Inhalte allein oder in Verbindung mit nicht von PLS angebotenen Immobilienprodukten zu verwenden.

4. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN:

  • Besichtigungstermine müssen von einem kooperierenden Makler per E-Mail vor der Besichtigung bestätigt werden, wobei die zu besichtigende Immobilie, das Datum und die Uhrzeit sowie der vollständige Name und die Staatsangehörigkeit des Kunden anzugeben sind.
  • Angebote für eine Immobilie müssen schriftlich erfolgen und den angebotenen Preis, die Zahlungstermine und die Konditionen enthalten.
  • Die AGENTUR ist nicht befugt, Zahlungen als Anzahlung oder Reservierung anzunehmen oder einzubehalten. Hierfür ist allein PLS verantwortlich.
  • Die AGENTUR ist nicht befugt, Plakate an den von PLS angebotenen Immobilienprodukten anzubringen.
  • Die AGENTUR ist nicht befugt, die Eigentümer der von PLS angebotenen Immobilien direkt zu kontaktieren.
  • Die mit der AGENTUR vereinbarte Provision umfasst alle Kosten, die der AGENTUR bei der Verwaltung und Verkaufsförderung der ihr anvertrauten Immobilienprodukte entstehen können. Wenn die AGENTUR außergewöhnliche Ausgaben tätigen und diese PLS in Rechnung stellen möchte, muss sie zuvor die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von PLS einholen.
  • Im Falle des Nichtabschlusses oder der Auflösung eines Immobilienverkaufs, der über die AGENTUR getätigt wurden, hat die AGENTUR keinen Anspruch auf eine Provision.

5. KUNDENREGISTRIERUNG:

PLS wird potentielle Kunden für ein bestimmtes Immobilienprodukt als Kunden der AGENTUR registrieren, sofern der Kunde von einem kooperierenden Makler zu dieser bestimmten Immobilie begleitet wird und dieser Kunde nicht zuvor von einer anderen AGENTUR für genau dieses Immobilienprodukt registriert wurde. Sollte dieser Fall eintreten kann PLS entscheiden, ob die aus einem Verkauf resultierende Provision geteilt oder nur einer von beiden AGENTUREN zugesprochen wird.

Ein von der Agentur vorgestellter und von PLS registrierter Kunde gilt als solcher, wenn er innerhalb von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der Registrierungsbestätigung die besichtigte Immobilie kauft.

Die Registrierung eines Kaufinteressenten kann erneuert werden, wenn nachgewiesen wird, dass der kooperierende Makler während dieses Zeitraums weiterhin Verkaufsbemühungen bei diesem Kunden  durchgeführt hat und dadurch der Verkauf zustande gekommen ist.

6. HÖHE DER VERKAUFSPROVISION:

Die Höhe der Verkaufsprovisionen entspricht den Prozentsätzen, die in der Referenzdatei des jeweiligen Immobilienobjekts angegeben sind und der AGENTUR durch den Zugang zur PLS-Website der kooperierenden Makler zugönglich gemacht werden. Die Provisionen werden auf der Grundlage des endgültigen Verkaufspreises der verkauften Immobilie berechnet, wie er sich aus dem mit dem Kunden der AGENTUR unterzeichneten Kaufvertrag ergibt.

7. AUSZAHLUNG DER PROVISION:

Vor dem Notartermin und als Bedingung für die Zahlung der Provision stellt die AGENTUR ihre Rechnung einschließlich der Mehrwertsteuer aus. Gegebenenfalls unterliegt die Rechnung dem Abzug der persönlichen Einkommensteuer.

Sobald der Käufer den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben hat und alle Zahlungen von ihm geleistet wurden, wird das Honorar der AGENTUR vom Verkäufer ausgezahlt.

8. VERTRAGSDAUER:

Diese Vereinbarung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Unterzeichnung und verlängert sich automatisch um jeweils 6 Monate, wenn keine der Vertragsparteien den Vertrag gekündigt hat.

PLS behält sich das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, falls die AGENTUR die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen nicht einhält. PLS behält sich ebenfalls das Recht vor, diesen Vertrag nach Ablauf mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zu kündigen. Eine Kündigung des Vertrages durch PLS begründet kein Recht auf Entschädigung für die AGENTUR.

9. GERICHTSBARKEIT UND ANWENDBARES RECHT:

Die Vertragsparteien unterwerfen sich unter ausdrücklichem Verzicht auf jede ihnen zustehende Zuständigkeit für Fragen, die sich aus der Auslegung oder Erfüllung dieses Vertrages ergeben, ausdrücklich den Richtern und Gerichten von Marbella. Das anwendbare Recht ist immer das spanische Recht.

Der vorliegende Vertrag hebt alle vorherigen Verträge auf.

Sowohl die AGENTUR als auch PLS bestätigen ihrer Zustimmung zu dieser Kooperationsvereinbarung. Die AGENTUR durch den Abschluss des Registrierungsprozesses und die Beantragung der Aktivierung des Kontos des registrierten Nutzers als auch PLS durch die Aktivierung des Kontos des registrierten Benutzers.